Überweisung der Petition zur Beförderung von Anwohnerinteressen beim Betrieb der Containersiedlung in Sporbitz an das Büro des Oberbürgermeisters

Mit Ablauf des 3.4.2023 endete die Mitzeichnungsfrist für eine Petition zur Beförderung von Anwohnerinteressen beim Betrieb der Containersiedlung auf dem Schulhof der „Alten Schule“ in Sporbitz. Die Initiatoren von sporbitz-aber-sicher.de hatten sich, auf eine Anregung und unter Mitwirkung von Teilen der Anwohnerschaft, an den Dresdner Stadtrat gewandt, damit dieser in Richtung eines Einbezugs von Interessenslagen der Anrainer jener Liegenschaft „Am Werk 1“ in die Konzeption des seinerzeit noch im Planungsstadium befindlichen Vorhabens der Stadt Dresden wirke.(1) Im Fokus stand dabei insbesondere die Berücksichtigung von Aspekten der Anwohnersicherheit.

Das Anliegen wurde von insgesamt 228 Dresdner Bürgern unterstützt. Mit Datum vom 4.4.2023 unterrichtete die Landeshauptstadt die Petenten über eine Weiterleitung der Petition an das Büro des Oberbürgermeisters. Damit ist unter anderem ausgedrückt, daß der Petitionsausschuß im Dresdener Stadtrat von sich aus in der Angelegenheit nichts unternimmt. Der Gegenstand der Petition wird vielmehr als  Angelegenheit im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Bürgermeisters gewertet.

Nunmehr steht ein Fortgang in der Sache nach Maßgabe einer der folgenden Vorgehensweisen an. Der Bürgermeister kann die Angelegenheit in seinem eigenen Geschäftsbereich bearbeiten oder an den Geschäftsbereich eines Beigeordneten überweisen. Vereinzelt wird eine Petition auch zur weiteren Befassung, etwa von Teilbereichen des Anliegens, wieder an den Stadtrat, respektive den Petitionsausschuß im Dresdener Stadtrat zurückgeleitet.

Die überwiegende Anzahl aller an den Oberbürgermeister weitergeleiteten Petitionen lösen hingegen eine Beauftragung der „Abteilung Bürgeranliegen“ des Bürgermeisteramts zur „Beantwortung des Bürgeranliegens“ aus. Das Petitum wird dabei als Fragestellung interpretiert, auf welche die Petenten eine Antwort erhalten. Mit weitergehenden Reaktionsverhalten, etwa in Form eines auch nur geringfügig veränderten Verwaltungshandelns, ist in diesen Fällen nicht notwendig zu rechnen.

 

1) https://www.sporbitz-aber-sicher.de/anwohnersicherheit/