Stellungnahme aus der Abteilung Bürgeranliegen im Bürgermeisteramt zur Petition „Artenschutz auf dem Gelände der Alten Schule“

In Ansehung aufgetretener artenschutzrechtlicher Problemstellungen bei der Errichtung einer Containersiedlung in Sporbitz hatten sich die Initiatoren von sporbitz-aber-sicher.de in einer Petition an den Dresdner Stadtrat gewandt.(1) Dieser sollte sich mit dem Befund auseinandersetzen, die konkreten Umstände ergründen und durch geeignete kommunalpolitische Maßnahmen in Richtung eines effektiven Artenschutzes bzw. einer Ausgleichsmaßnahme im Ortsteil Sporbitz wirken. Unter anderem regten die Petenten an, jene zuständige Fachabteilung mit einer geeigneten Mittelzuwendung zu ermutigen, in räumlicher Nähe des vernichteten Lebensraumes eine Fläche für die Ansiedlung von Exemplaren der davon betroffenen oder einer gleichwertig geschützten Art zu gewinnen. Daneben erhofften sie sich, daß Naturfreunde mit einem Bezug zum Ortsteil in den Entscheidungsprozess eingebunden würden.

Die Landeshauptstadt Dresden leitete die Petition, ohne eine vorgesehene Befassung durch den Petitionsausschuß, an das Büro des Oberbürgermeisters weiter.(2)

In einer Stellungnahme führte darauf die „Abteilung Bürgeranliegen“ des Bürgermeisteramtes aus, daß der zuständige Geschäftsbereich den benannten Sachverhalt untersucht habe.(3) Unmittelbar nach dem Bekanntwerden des artenschutzrechtlichen Verstoßes wäre im Rahmen eines Anhörungsverfahrens „die Verantwortlichkeit geprüft“ und der Verursacher verpflichtet worden, den entstandenen Schaden vollumfänglich durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu beheben. Für die erfolgte Beseitigung der Lebensstätten von Zauneidechsen sei dabei Ersatz zu schaffen. Dazu würden derzeit vorrangig am Ort oder im näheren Umkreis geeignete Flächen gesucht.

Nach Errichtung eines Habitats,  hätte der Verursacher dieses über eine Dauer von mindestens 25 Jahren artenschutzgerecht zu pflegen und erkennbaren Defizite, in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, zu beheben.

Das Umweltamt der Stadt Dresden ist nach alledem geneigt und in der Lage, die Folgen des aufgetretenen Fehlers zu beseitigen sowie einen Verursacher dafür in die Pflicht zu nehmen.

In den Ausführungen der Stellungnahme fehlt jedweder Hinweis auf die angeregte Einbeziehung Ortsansässiger. Während der Veranstaltung zum „offenen Rathaus der Stadt Dresden“ am 17.6.2023 ergab sich eine Gelegenheit, die zuständige Beigeordnete auf eine mögliche Inansatzbringung von Bürgerbeiteiligungsprozessen im Zusammenhang mit Vorgängen im Umfeld der Errichtung von Containerstandorten zur Ansiedlung von Zuwanderern anzusprechen. Die Umweltbürgermeisterin sah sich dazu allerdings nicht angehalten. Jene derzeitige Personalsituation im Geschäftsbereich nötige ihr eine Verfahrensweise ab, welche zuvörderst auf die zügige Abarbeitung der anfallenden Aufgaben, insbesondere von Anträgen und deren Bescheidung abstelle.

Wiewohl der innere Begründungszusammenhang nachvollziehbar erscheint, vermag gerade die ständig wiederkehrende Argumentation mit „internen Sachzwängen“ zwischenzeitlich nicht mehr zu überzeugen. Den Bürgern werden von Seiten einer umtriebigen Verwaltung, mit der Ansiedlung Ortsfremder, die Lebensumstände in ihrem direkten Umfeld „energisch umgestaltet“. Nahezu jeder mäßigende Einflußfaktor, wie etwa die Forderung nach sozialräumlicher Verteilung oder einer Entwicklung von Siedlungen auf anzumietenden Flächen in geeigneten Lagen, wird dabei, mit Hinweis auf allerlei selbst auferlegte Sachzwänge, in den Bereich des Unmöglichen gerückt.

Solcher Umgang wiederfährt dem Bürger „in städtischer Randlage“ nun also auch bei naturschutzrechtlichen Fragestellungen und seiner Einbindung in die Ausräumung bezugnehmender Fehlentwicklungen.

Alle Skepsis in Hinsicht auf diese Entwicklung verstellt allerdings keinesfalls den Blick darauf, daß das Umweltamt der Stadt Dresden bei der Behebung der artenschutzrechtlichen Problemstellung im Zusammenhang mit der Errichtung der Containersiedlung auf dem Gelände der „Alten Schule“ in Sporbitz augenscheinlich funktioniert, sich ersichtlich einer umfassenden Rechtsbindung verpflichtet weiß und fachlich zielgerichtet zu agieren scheint.

 

 

1) https://www.sporbitz-aber-sicher.de/artenschutz/, https://apps.dresden.de/ords/f?p=1610:3:::NO::P3_P_ID:18224
2) https://www.sporbitz-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2023/08/Weiterleitung.pdf
3) https://www.sporbitz-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2023/08/Stellungnahme.pdf