Überweisung der Petition zur Beförderung von Anwohnerinteressen beim Betrieb der Containersiedlung in Sporbitz an den Petitionsausschuß im Dresdener Stadtrat

Mit Nachricht vom 4.4.2023 wurden die Initiatoren von sporbitz‑aber‑sicher.de durch die Landeshauptstadt über eine Weiterleitung ihrer Petition zur Beförderung von Anwohnerinteressen beim Betrieb der Containersiedlung in Sporbitz an das Büro des Oberbürgermeisters unterrichtet.(1) Auf Anregung und unter Mitwirkung von Teilen der Anwohnerschaft der „Alten Schule“ hatten sich die Petenten insbesondere mit dem Anliegen eines Wirkens in Richtung des Bürgermeisters hinsichtlich der Einbeziehung von Aspekten der Anwohnersicherheit in die Konzeption der Siedlung an den Stadtrat gewandt.(2)

Am 14.4.2023 setzte nun die Striftführerin im Ausschuss für Petitionen und Bürgerbeteiligung jene Petenten über eine „Bestätigung des Eingangs der E‑Petition“ und die Vergabe einer Petitionsnummer in Kenntnis.(3) Für die Zeit nach dem Zugang einer Stellungnahme des Oberbürgermeisters kündigt das autamatisiert erzeugte Schreiben desweiteren eine Beratung im Ausschuß für Petition und Bürgerbeteiligung an.

Auf der Seite des elektronischen Petitionsportals der Stadt Dresden wird dagegen das Anliegen in der Rubrik „abgeschlossene e‑Petitionen“ geführt.(4) Allerdings weist auch hier ein Eintrag unter dem Gliederungspunkt „Bemerkung“ auf eine noch ausstehende Bearbeitung hin. Im Wortlaut ist dort ausgeführt: „Die E-Petition fällt in die Zuständigkeit des Stadtrates. Nach Vorliegen einer Stellungnahme des Oberbürgermeisters wird im Ausschuß für Petitionen und Bürgerbeteiligung über das Anliegen beraten.“ Der Abschnitt „Ergebnis“ enthält dagegen keine Eintragung.

Die Einordnung des Anliegens unter die Rubrik „abgeschlossene e‑Petitionen“ ist ggf. ein Redaktionsversehen oder das Ergebnis eines Datenverarbeitungsfehlers, aufgetreten etwa im Zusammenhang mit der Rücküberweisung der Petition an den Petitionsausschuß. Jedenfalls erachtet der Bürgermeister den Gegenstand der Petition als im Zuständigkeitsbereich des Stadtrates verortet.

Die Initiatoren von sporbitz‑aber‑sicher.de werden im Nachgang der für den 26.4.2023 erwarteten „Befassung des Petitionsausschusses mit dem Posteingang“ an diesen in der Frage nach dem weiteren Fortgang der Petition herantreten.

Bei aller gebotenen Behutsamkeit kann nunmehr vorsichtig von einer Behandlung der Petition im Petitionsausschuß ausgegangen werden.

 

1) https://www.sporbitz-aber-sicher.de/ueberweisung/, https://www.sporbitz-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2023/04/Ueberweisung.pdf
2) https://www.sporbitz-aber-sicher.de/anwohnersicherheit/
3) https://www.sporbitz-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2023/04/Eingangsbestaetigung.pdf
4) https://www.dresden.de/epetition, (Der Auftritt der Stadt Dresden ändert sich mit jedem Bearbeitungsschritt der Petitionen. Einen stichtaggenauen Abdruck finden Sie unter https://www.sporbitz-aber-sicher.de/wp-content/uploads/2023/04/Abdruck-E-Petition-der-Landeshauptstadt-Dresden-vom-14.04.2023.pdf Seite 4 1. Eintrag)