Antworten zum Gehölzschutz auf dem Schulhof der „Alten Schule“

In der Sitzung des Stadtbezirksbeirates Leuben vom 11.1.2023 führte der Amtsleiter unter Tagesordnungspunkt sechs „Informationen des Stadtbezirksamtsleiters“ zum Gehölzschutz auf dem Schulhof der „Alten Schule“ in Sporbitz aus. Im Vorfeld waren ihm Fragen über die Beobachtungen von Sporbitzer Bürgern bei den bauvorbereitenden Maßnahmen zugegangen.

Der Amtsleiter kleidete seine Antworten in die Ankündigung der Veröffentlichung jener Baugenehmigung für das Vorhaben einer „Errichtung mobiler Raumeinheiten zur Unterbringung von Asylbewerbern“ in der elektronischen Fassung des Sächsischen Amtsblatts, abrufbar unter

https://www.dresden.de/media/pdf/amtsblatt/2023/elektronische-ausgabe/01/e46-01-2023.pdf

Die Baugenehmigung sei mit Auflagen erteilt. Demnach soll sofort der Schuttberg innerhalb der Baumgruppe beräumt werden. Auch seien unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der Bodenverdichtungen durchzuführen, welche die Baufahrzeuge verursacht haben. Daneben beginne man im März, die Baumkronen zu überarbeiten. Unsere Nachfrage zu möglicherweise im Zusammenhang mit der Baugenehmigung erteilten Ausnahmegenehmigungen, Befreiungen sowie angeordneten Ersatzpflanzungen beantwortete der Amtsleiter nicht direkt. Ausnahmen lägen in Bezug auf die Abstandsgrenzen vor. Befreiungen seien im Bauverfahren vereinzelt üblich.

Die jetzt veröffentlichte Baugenehmigung enthält leider mit der Verfügung Nr. 3 auch Ausnahmen und Befreiungen hinsichtlich der Gehölzschutzsatzung und des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 39 Absatz 5). Diese Passage der Baugenehmigung macht uns Sorgen. Der Amtsleiter hatte jedoch gestern Abend die Frage nach eventuellen Baumfällungen und groben Absägungen verneint. Somit wären keine Eingriffe gestattet, die auf das charakteristische Aussehen der Bäume spürbar einwirken, deren weiteres Wachstum beeinträchtigen oder die Lebenszeit erheblich verkürzen.

Anhand der undurchsichtigen Informationslage ist Skepsis geboten. Die wichtigen Einzelheiten müssen nun präzise aus den öffentlich nicht zugänglichen Anlagen der Baugenehmigung erschlossen werden. Alle vom Amt vorgenommenen fachlichen Wertungen und Abwägungen sollten nachvollziehbar sein. Nicht zuletzt kann die Stellungnahme des Umweltamtes zu einem gehörigen Maß an Klarheit beitragen.

Die Initiatoren von sporbitz-aber-sicher.de werden sich dahingehend in Kürze „sortieren“. Mit der Anfrage einer Einwohnerversammlung durch den Stadtbezirksbeirat und dem Betreiben einer Petition in Richtung des Stadtrates sind bereits erste Schritte eingeleitet. Sollten Sie Anregungen haben, nehmen Sie gerne unter

Timo.Westfeld@sporbitz-aber-sicher.de

Kontakt auf. Wir sollten die Rettung dieser ortprägenden Bäume alle gemeinsam anpacken, unabhängig vom persönlichen Standpunkt zu anderen Fragen.